Welcome Back - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Welcome Back - Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

WELCOME BACK CARD STAMMKUNDENPROGRAMM

1. Allgemeine Beschreibung

1.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB) regeln die Teilnahmebedingungen am durch die Accent Hotel Solutions Kft. (im Weiteren: AHS) betriebenen Hotels&Resorts Welcome Back Card Stammkundenprogramm (im Weiteren: Programm).

1.2.    Sinn des Programms ist, dass der zur Programmteilnahme berechtigte Karteninhaber (im Weiteren: Karteninhaber) bei den dem Programm beigetretenen Akzeptanzpartnern der Karte (im Weiteren: Partner) von seinem Kontoumsatz abhängig Stammkundenpunkte (im Weiteren Punkt(e)) sammeln, bzw. von seinem jeweiligen Punktestand abhängig den Gegenwert der in Anspruch genommenen Dienstleistungen mit seinen Punkten nach den Bedingungen vorliegender AGB begleichen kann.

1.3.    Die Teilnahme am Programm beginnt durch die Registrierung gemäß den Bedingungen der Anmeldung im Programm.

1.4.    Die jeweils aktuelle Teilnehmerliste der Programmpartner ist auf der Webseite www.accenthotels.com einsehbar. Die aktuelle Teilnehmerliste der Programmpartner bildet den Anhang vorliegender AGB.

1.5.    Durch das Annehmen vorliegender AGB nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass die Person der einzelnen Partner und der Kreis der von ihnen erbrachten Dienstleistungen sich ändern kann, die Anzahl der Partner sich vergrößern oder vermindern kann, und im Zusammenhang damit ergeben sich für die AHS und die Partner dem Karteninhaber gegenüber keine Verpflichtungen, mit der Ausnahme, dass sowohl die AHS, als auch die Partner dem Karteninhaber gültige Informationen über die Person der teilnehmenden Programmpartner zur Verfügung stellen müssen, gemäß Punkt 13.1. Dem Karteninhaber stehen weder der AHS noch den Partnern gegenüber bezüglich Anzahl, Person oder Änderung der Dienstleistungen der Partner Ansprüche, Forderungen zu.

1.6.    Die vorliegenden AGB und die dementsprechend ausgegebene Karte und die erworbenen Punkte berühren und beeinflussen die Verkaufspreise (welche die jeweiligen Partner festzusetzen und jederzeit, ohne Vorabmeldung gegenüber dem Karteninhaber, einseitig zu ändern berechtigt sind) in Bezug auf die durch die Partner angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht.

 

2. Anmeldung zu dem Programm, Anforderung der Karte

2.1.    Zu dem Programm kann sich jede natürliche Person mit vollendetem 18. Lebensjahr anmelden, ausgenommen die Mitarbeiter der AHS und der Partner. Die Mitarbeiter der AHS und der Partner sind für die Teilnahme am Programm nicht berechtigt.

2.2.    Art und Weise der Anmeldung: Ausfüllung eines Anmeldeformulars in Papierform oder Online-Anmeldung auf der Webseite www.accenthotels.com.

2.3.    Voraussetzung der Registrierung im Programm ist, dass die Karte beantragende Person mindestens 1 (eine) nachweisbare Übernachtung bei einem der die Karte akzeptierenden Vertragspartner von AHS in den 2 (zwei) Jahren vor der Anmeldung zu dem Programm verbracht hat. (Die Feststellung der Berechtigung erfolgt aufgrund des Namens des Gastes, durch Vergleichen des von dem Antragsteller angegebenen Zeitpunktes und der Angaben des Partners).

2.4.    Eine Person kann nur eine Karte beantragen und besitzen.

2.5.    Die AHS kann die Anforderung abweisen, wenn die Karte beantragende Person:

2.5.1. Nicht beweisen kann, dass sie mindestens eine Übernachtung bei einem, zum Zeitpunkt der Anforderung schon als Partner geltenden Partner der AHS in den 2 Jahren vor der Anforderung verbracht hat;

2.5.2. Das Anforderungsformular für die Karte unvollständig, fehlerhaft oder unleserlich ausgefüllt hat, oder

2.5.3. das Anforderungsformular nicht unterschrieben hat, oder

2.5.4. keine natürliche Person, oder ein Mitarbeiter der AHS oder eines Partners ist;

2.5.5. Wenn die Karte mit dem Vermerk ‚unzustellbar‘ von der angegebenen Postanschrift zurückgesendet wird, oder

2.5.6. wenn die AHS ihre Teilnahme am Programm wegen Vertragsbruches, Missbrauchs oder sonstiger Rechtsverletzung durch eine fristlose Kündigung schon früher beendet hat. Für die Anwendung der vorliegenden AGB gilt als Missbrauch (im Weiteren: Missbrauch) besonders, aber nicht ausschließlich, wenn der Karteninhaber seine Karte von den Bedingungen der vorliegenden AGB und der einschlägigen Rechtsvorschriften abweichend benutzt, oder die Karte nicht der Karteninhaber benutzt, bzw. Dritte mit der Karte eine Transaktion starten.

2.6.    Falls die AHS die Berechtigung des Antragstellers nach Ziffer 2.3 nicht identifizieren kann und sich somit nicht vergewissern kann, dass er die Voraussetzungen der Registrierung nach Ziffer 2.3 erfüllt, macht die AHS den Antragsteller mittels seiner angegebenen Kontaktdaten darauf aufmerksam und bittet ihn um Hilfe bei der Identifizierung, in dem sie ihn zur Angabe einer der folgenden Daten aufruft:

2.6.1. Kopie der Rechnung oder Rechnungsnummer und Rechnungsadresse,

2.6.2. Buchungscode.

2.7.    Die AHS registriert alle angenommenen Anmeldungen in ihrem System und validiert und bestätigt sie schriftlich dadurch, dass sie binnen 45 (fünfundvierzig) Tagen nach Eingang des Anforderungsformulars für die Karte bei der AHS eine auf den Namen ausgestellte Plastikkarte mit Magnetstreifen, sowie den dazugehörigen PIN-Code per Post verschickt. Die Änderung des PIN-Codes ist nicht möglich.

2.8.    Die AHS ist für eine eventuelle Verspätung bezüglich der Beurteilung der Kartenanforderungen, die nicht der AHS zuzuschreiben ist, nicht verantwortlich. Das verspätete Aufladen der Anforderungsformulare in das System der AHS seitens der Partner gilt als eine Situation, die nicht der AHS zuzuschreiben ist. Ein Fehler im IT-System und in der Datenübermittlung bei einer Anforderung auf der Webseite www.accenthotels.com gilt ebenfalls als eine Situation, die nicht der AHS zuzuschreiben ist.

2.9.    Die AHS kontrolliert die vom Antragsteller angegebenen Daten bei der Anmeldung nicht, für diese Daten übernehmen die AHS und die Partner keinerlei Verantwortung. Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei der Änderung seiner bei der Anmeldung angegebenen Daten die AHS darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die AHS und die Partner übernehmen keine Verantwortung für die Schäden, die durch das Versäumen der Mitteilung der Änderungen der Daten des Karteninhabers entstehen, können aber vom Karteninhaber das Ersetzen ihrer diesbezüglich entstandenen Schäden fordern.

2.10.Der Karteninhaber trägt ausschließliche Verantwortung für den geheimen und sicheren Umgang mit dem zur Karte gehörenden PIN-Code. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, diese Daten Dritten auszugeben. Der Karteninhaber nimmt es auf sich der AHS unverzüglich mitzuteilen, falls er sich von jeglicher unbefugter oder anderenfalls missbräuchlicher Nutzung seiner Karte, seines Punktekontos, beziehungsweise PIN-Codes Kenntnis verschafft. Der Partner und die AHS tragen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Aufbewahrung des PIN-Codes oder Übergabe des PIN-Codes an Dritte entstehen.

 

3. Kartenbesitz, Punktekonto, Sammeln und Einlösen von Punkten

3.1.    Falls die Kartenanforderung angenommen wird, erhält der Karteninhaber eine auf seinen Namen ausgestellte, mit PIN-Code versehene Magnetstreifenkarte (im Weiteren:Karte oder Magnetstreifenkarte).

3.2.    Die Magnetstreifenkarte dient zu Identifizierungszwecken, speichert außer dem für die Identifizierung nötigen Code keine anderen Informationen, Daten.

3.3.    Nach der Identifizierung durch die Karte sammelt der Karteninhaber auf seinem von der AHS (bzw. von ihrem Subunternehmer) geführten, zur Karte gehörenden individuellen Punktekonto (im Weiteren: Punktekonto) die Punkte, d. h. die Punkte werden jeweils auf dem Punktekonto gutgeschrieben, bzw. werden vom Konto abgezogen, der jeweiligen Transaktion entsprechend. Falls das Kartenlesegerät bei der Durchführung von Transaktionen eine elektronische Verbindung mit dem zentralen Computersystem aufbaut, kann die Karte bis zu den Punkten auf dem Punktekonto für Einlösung, beziehungsweise für Sammeln der Punkte – im Einklang mit den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – benutzt werden.

3.4.    Zu einem Punktekonto darf in jedem Fall nur eine Karte gehören.

3.5.    Das Design, das Erscheinungsbild der Karten kann unterschiedlich sein, aber dies beeinflusst die Ausübung der Funktionen der Karten nach der vorliegenden AGB nicht.

3.6.    Die Karteninhaber können nach ihren bei den am Programm teilnehmenden Partnern getätigten Käufen und nach den bei ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen mit Hilfe ihrer Karten Punkte auf dem Punktekonto sammeln, mit denen sie einen Teil oder den vollen Betrag ihrer Schlussrechnung (ausgenommen Fremdenverkehrssteuer) von ihrem späteren Konsum bei den Partnern begleichen können.

3.7.    Für Sammeln und Einlösung der Punkte ist in jedem Fall die physische Anwesenheit der Karte erforderlich, von dieser Regelung kann ausschließlich die AHS-Zentrale nach ihrem eigenen Ermessen abweichen. Falls der Gast, nachdem er die Dienstleistungen des Partners laut Ziffer 2.3 in Anspruch genommen hat, direkt bei dem Partner bei der Begleichung des Gegenwertes der jeweiligen Dienstleistung die Karte anfordert, wird der Karteninhaber nach dem Gegenwert der die Berechtigung der Anforderung begründenden Dienstleistung auf eine Punktegutschrift nach Ziffer 3.9.1 dergestalt berechtigt, dass in diesem Fall der Gast und der Partner dem ausgefüllten Anforderungsformular die vom Partner ausgestellte Rechnung beilegen, nach welcher Rechnung die AHS nach der Annahme des Antrags auf die Karte bei der Personalisierung der Karte die Punkte auf dem Punktekonto des Karteninhabers gutschreibt.

3.7.1. Bei einem Online-Kartenantrag hat der Karteninhaber Anspruch auf eine Punktegutschrift auf der Grundlage der Gegenleistung für den Anspruch, der Anspruch geltend macht, gemäß Punkt 3.9.1, wenn der Anspruch auf Anspruch innerhalb von 1 Jahr ab dem Datum des Antrags stattgefunden hat. Diese Punktegutschrift erfolgt nicht automatisch bei der Beantragung einer Karte. Um diese zu validieren, muss der Karteninhaber die AHS immer unter den Kontaktdaten des Kundendienstes benachrichtigen.

3.7.2. Bei Buchung von mehr als einem Zimmer hat der Karteninhaber Anspruch auf eine Gutschrift für alle in der Reservierung enthaltenen Zimmer, wenn die Rechnung auf den Namen des Karteninhabers lautet und vom Karteninhaber vollständig bezahlt wird.

3.8.    Sammeln und Einlösung der Punkte erfolgt nach dem Punkteeinlösungs- und Punktesammelverhältnis nach den auf der Webseite der AHS und an den Annahmestellen der Partner veröffentlichten Bekanntmachungen; In jedem Fall wird der Betrag in ungarischem Forint als Grundlage genommen. Die Bedingungen der Punktevergabe und -einlösung können je nach Partner unterschiedlich sein und können jederzeit – nicht aber mit rückläufiger Wirkung – von den Partnern oder von der AHS geändert werden. Die bei den einzelnen Partnern gültigen Bedingungen der Punktevergabe und -einlösung teilt der jeweilige Partner durch die in seinen Geschäftsräumen ausgehängten und/oder auf seiner Webseite veröffentlichten Bekanntmachungen mit.

3.9.    Die Punkte werden bei der Begleichung des Gegenwertes des Warenkaufs (der Inanspruchnahme der Dienstleistung) auf dem Punktekonto gutgeschrieben, bzw. bei der Benutzung der Punkte vom Punktekonto abgezogen, was wie folg erfolgt:

3.9.1. Der Partner ist verpflichtet, auf dem Punktekonto des Karteninhabers, sofern die Buchung des Karteninhabers den Voraussetzungen unter Ziffer 3.10 entspricht, aufgrund des Gesamtbruttobetrags der Rechnung bezüglich der von den Karteninhabern im Hotel des Partners in Anspruch genommenen Dienstleistungen (oder wenn der Karteninhaber einen Teil seiner Rechnung mit der Benutzung seiner Punkte begleicht, des um den durch die Punkte gedeckten Betrag verminderten Gesamtbruttobetrags der Rechnung) nach dem laut Ziffer 3.8 bestimmten Punktesammelverhältnis eine entsprechende Punktemenge gutzuschreiben, und zwar nach jedem Warenverkauf oder Dienstleistung, bei denen die Punktevergabe von keiner Rechtsvorschrift verboten wird. Nicht runde Punkte werden nicht gutgeschrieben, bei der Rundung sind die Rundungsregeln der Mathematik anzuwenden, indem fünf Zehntel Punkte nach oben zu runden sind. Nach dem Betrag der bezahlten Fremdenverkehrssteuer dürfen keine Punkte gutgeschrieben werden.

3.9.2. Karteninhaber haben weder beim Kauf noch beim Einlösen des Gutscheins Anspruch auf eine Gutschrift für den Wert von Geschenkgutscheinen, die von AHS und / oder seinen Partnern ausgestellt wurden.

3.9.3. Der Karteninhaber ist berechtigt, einen Teil oder den Gesamtbruttobetrag der über die vom Partner erbrachten Dienstleistung ausgestellten Rechnung (mit Ausnahme des Betrags der Fremdenverkehrssteuer), durch Einlösung seiner auf seinem Punktekonto geführten Punkte zu begleichen, unter Berücksichtigung des laut Ziffer 3.8 bestimmten Punkteeinlösungsverhältnisses. Der Karteninhaber ist berechtigt, seine auf seinem Punktekonto geführten Punkte gleich nach deren Gutschrift zu benutzen, mit der Ausnahme der durch die Dienstleistung erworbenen Punkte, die die Anforderung der Karte begründet, zu deren Benutzung erst nach dem Erhalt der Karte durch den Karteninhaber kommen kann, im Einklang mit Ziffer 3.7.

3.10.Punkte können ausschließlich nach den Auszahlungen bezüglich direkter Buchungen bei dem jeweiligen Partner vergeben werden, d. h. ausschließlich dann, wenn der jeweilige Karteninhaber seine Buchung durch direkt an den Partner geschickte E-Mail-Nachricht, persönlich, telefonisch, durch Fax, oder auf der eigenen Webseite des Partners, bzw. über das zentrale Buchungssystem auf der Webseite www.accenthotels.com, oder über den Ausstellungsstand des Partners getätigt hat.

3.11.Sammeln und Einlösung der Punkte ist ausschließlich bei Warenkäufen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen möglich, die der Karteninhaber in Anspruch nimmt und auch bezahlt. Bei einem jeweiligen Kauf oder einer Inanspruchnahme einer Dienstleistung ist es verboten, gleichzeitig die Karten von mehreren Karteninhabern zu benutzen.

3.12.Die im Programm gesammelten Punkte können keinesfalls für die Bezahlung der für die Buchung der Dienstleistungen geforderten Vorauszahlungen benutzt werden.

3.13.Der Karteninhaber ist nach dem mit seinen Punkten beglichenen Betrag des Gegenwerts der Ware und Dienstleistung für keine Punktegutschrift auf seinem Punktekonto berechtigt.

3.14.Der Karteninhaber darf neben der Einlösung seiner Punkte höchstens 1 (eine) weitere an Karteninhabern gewährte Ermäßigung durch Klubmitgliedschaft und/oder Zahlungsmittel in Anspruch nehmen.

3.15.Die Karteninhaber sind berechtigt, neben der Begleichung eines Teils oder des Gesamtbruttobetrags der über die vom Partner erbrachten Dienstleistung ausgestellten Rechnung (mit Ausnahme des Betrags der Fremdenverkehrssteuer) durch ihre Punkte auch weitere, vom Partner ausgegebene Coupons zu benutzen, den vom jeweiligen Partner bestimmten Regeln entsprechend.

3.16.Die im Programm gesammelten Punkte können nur und ausschließlich beim Kauf der Waren der Partner oder Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen – für die Begleichung eines Teils oder des ganzen Betrags des Gegenwertes des jeweiligen Kaufs (der Dienstleistung) (mit Ausnahme der Fremdenverkehrsteuer) – eingelöst werden. Die Punkte können nie und unter keinen Umständen gegen Geld umgetauscht werden, zur Forderung von Geldauszahlung für die Einlösung ist der Karteninhaber nicht berechtigt.

3.17.Den um den durch die Einlösung der Punkte verminderten Betrag des Gegenwertes des Kaufs (der Dienstleistung) kann der Karteninhaber durch beliebige – bei dem jeweiligen Partner ansonsten akzeptierte – Zahlungsmittel begleichen.

3.18.Der durch Einlösung der Punkte begleichbare maximale Rechnungsbetrag kann je nach Partner unterschiedlich sein.

3.19.Bei den Partnern können Punkte ausschließlich bei der Begleichung des Gegenwertes des Warenkaufs (der Inanspruchnahme der Dienstleistung), durch Übergabe der Karte der im Namen des Partners vorgehenden Person auf dem Punktekonto des Karteninhabers gutgeschrieben werden, oder vom Konto eingelöst werden. Nach Verlassen der Kasse, oder ansonsten rückläufig, nach der Bezahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistung gibt es aus Sicherheitsgründen keine Möglichkeit mehr, Punkte zu vergeben oder einzulösen. Der Karteninhaber hat die Zahl der auf seinem Konto gutgeschriebenen oder davon abgezogenen Punkte aufgrund der erhaltenen Quittung sofort zu kontrollieren. Der Karteninhaber hat seine Reklamation bezüglich des eventuell falsch gutgeschriebenen oder abgezogenen Punktebetrags vor Ort, noch vor dem Verlassen der Kasse zu melden. Falls die Reklamation nicht entsprechend geregelt wird, ist der Karteninhaber berechtigt, bei dem diensthabenden Leiter des jeweiligen Partners und/oder beim Kundendienst der AHS in erster Linie per E-Mail, durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formulars für Kartenreklamationen eine Beschwerde einzulegen. Die Kassierer der Partner nehmen bei der Kartenübergabe an, dass der Übergeber der tatsächliche Berechtigte der Karte und der auf dem zur Karte gehörenden Punktekonto geführten Punkte ist; die Identität wird nicht kontrolliert.

3.20.Bei einer allgemeinen Störung des Kassensystems oder der POS-Terminale ist die Gutschrift (Sammeln) oder Einlösung der Punkte weder vor Ort noch nachträglich möglich, falls der Partner den Gast darüber durch Aushänge, gut sichtbar in der Nähe der Kassen informiert.

3.21.Falls der technische Fehler des POS-Terminals, des Kassengeräts oder der Karte nur die gerade laufende Kartentransaktion vereitelt, so stellt der betroffene Partner über die im Rahmen der jeweiligen Transaktion vereitelte Punktevergabe oder Einlösung von Punkten eine sog. Quittung über Punktekorrektur aus, die sowohl vom Vertreter des Partners, als auch vom Karteninhaber unterschrieben wird, wovon er ein Exemplar dem Karteninhaber übergibt, das andere Exemplar der Zentrale der AHS zukommen lässt, wo binnen 15 (fünfzehn) Tagen die auf dem Blatt für Punktekorrektur aufgeführten Punkte auf dem Konto des Kunden gutgeschrieben, bzw. davon abgezogen werden.

3.22.Falls die Vergabe und/oder Einlösung der Punkte aus technischen Gründen vorläufig abweichend von den im Voraus veröffentlichten Bedingungen erfolgt, so informiert der Partner über diese Tatsache die Karteninhaber durch einen Aushang an den Kassen. Die Partner sind berechtigt, von den im Voraus veröffentlichten Bedingungen der Vergabe und/oder Einlösung der Punkte aus technischen Gründen abzuweichen. Aus diesem Grund können weder ihnen, noch der AHS gegenüber Ansprüche erhoben werden.

3.23.Falls die Transaktion für Einlösung der Punkte aus einem Grund vereitelt wird, der in den Wirkungskreis des Karteninhabers gehört, gibt es keine Möglichkeit, Punkte nachträglich zu einzulösen. Als Grund, der in den Wirkungskreis des Karteninhabers gehört, gilt, wenn der Kartenkörper oder der Magnetstreifen beschädigt ist, wenn die Karte gesperrt ist oder ihre Nutzung ausgesetzt ist, oder wenn der Karteninhaber die Karte nicht bei sich hat.

3.24.Die AHS registriert die Transaktionen für Vergabe und Einlösung der Punkte auf dem Punktekonto der Karteninhaber; in jedem Fall ist die Punktemenge auf dem Punktekonto maßgebend. Der Karteninhaber erhält über jede Punktetransaktion eine Quittung; sollte es aber einen Unterschied zwischen der Punktemenge auf der Quittung und der aktuellen Punktekontobilanz geben, muss auch dann die Punktekontobilanz als maßgebend betrachtet werden.

 

4. Übertragbarkeit der Karten (Punktekonten) und Punkte

4.1.    Die Punkte können von einem Punktekonto auf ein anderes Konto (letzteres im Weiteren: Zielkonto) übertragen werden; zwei (oder mehrere) Karteninhaber können ihre Punkte vereinigen. Die Karteninhaber können einander eine Punktemenge nach ihrem eigenen Ermessen überlassen. Die Übertragung des Punktes / der Punkte kann durch den telefonischen Kundendienst – mit Identifizierung – oder schriftlich, durch Ausfüllen des dafür vorgesehenen, an der Rezeption der Partner erhältlichen Formulars, mit einer Privaturkunde mit voller Beweiskraft beantragt werden, wozu eine Willenserklärung des die Punkte überlassenden Karteninhabers nötig ist. Die Transaktion wird von der AHS durchgeführt und wird erst wirksam, wenn die Punkte auf dem Zielkonto gutgeschrieben worden sind; ab diesem Zeitpunkt kann über die übertragenen Punkte der AHS und Dritten gegenüber rechtskräftig ausschließlich der Inhaber des Zielkontos verfügen (mit Beschränkungen der vorliegenden AGB), während alle Rechte des früheren Inhabers der Punkte bezüglich der übertragenen Punkte erlöschen. Die AHS ist nicht verpflichtet, die Authentizität des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars zu kontrollieren, und ist dafür nicht verantwortlich, falls aber die AHS jegliche Zweifel bezüglich der die Überführung der Punkte beantragenden Erklärungen hat, kann die AHS – in ihrer diskretionären Befugnis vorgehend – die Durchführung der Transaktion verweigern; deswegen kann keiner der Karteninhaber Ansprüche gegenüber der AHS geltend machen.

4.2.    Beim Tod des Karteninhabers setzt die AHS ab 10.00 Uhr des Bankarbeitstages nach dem bis zum Letzten täglichen Mitteilungstermin erfolgten Erhalt der Mitteilung über den Tod bis zur rechtskräftigen Beendigung des Nachlassverfahrens die Akzeptanz der betroffenen Karte aus. Die AHS übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Missbräuche wegen unwahrer Mitteilungen mit dem obigen Inhalt oder wegen falscher Unterlagen. Nach der Mitteilung soll die betroffene Karte der AHS für Aufbewahrung zugeschickt werden. Über die Bilanz des Punktekontos gibt die AHS für das Nachlassverfahren für die Erben eine Bestätigung aus. Beim Vorzeigen des rechtskräftigen Beschlusses über die Übergabe des Nachlasses sperrt die AHS die Karte des verstorbenen Karteninhabers endgültig und vernichtet sie, sperrt sein Punktekonto, sowie schreibt den darauf registrierten Punktestand auf dem Punktekonto der Erben (falls sie über ein solches verfügen) dem Beschluss über den Nachlass entsprechend gut. Falls einer der Erben über keine Karte (kein Punktekonto) verfügt und auch keine anfordern will, so ist es dergestalt zu betrachten, dass er keinen Anspruch auf die geerbten Punkte gegenüber der AHS erhebt, und er kann in der Zukunft diesbezüglich auch keinen Anspruch geltend machen.

4.3.    Die AHS übernimmt die Begleichung der durch die Übertragung, so besonders durch Verkauf, Tausch für andere Güter, bzw. Abtreten an Adere, oder Verpfändung der Karten oder Punkte eventuell entstehenden Ansprüche nicht, mit Rücksicht darauf, dass die Karte und die Punkte – mit Ausnahme einer Transaktion nach Ziffer 4.1., sowie die Fälle der Rechtsnachfolge nach Ziffer 4.2. – mit der Person verbundene Rechte verkörpern, so sind sie nicht zu übereignen.

 

5. Ersetzen der Karte, Ausstellung einer neuen Karte

5.1.    Bei Bedarf tauscht die AHS die Magnetstreifenkarte höchstens einmal innerhalb von zwei Jahren auf eigene Kosten gebührenfrei, beim Eintreten einer der folgenden Bedingungen. Die AHS tauscht die Karten gebührenfrei, falls die Karte:

  • beim ordnungsgemäßen Gebrauch Funktionsstörungen hat;
  • falsche Personalisierung auf der Karte aufgeführt ist;
  • sich die Daten des auf der Karte aufgeführten Karteninhabers ändern;
  • die Postzustellung vereitelt wird.

5.2.    In den in Ziffer 5.1 aufgeführten Fällen muss der Karteninhaber den Tausch der Karte beantragen, indem er seinen Anspruch auf den Kartentausch und dessen Grund der AHS meldet, und die zu tauschende Karte persönlich (durch Abgabe an der Rezeption eines Partners) oder per Post der AHS zukommen lässt.

5.3.    Die AHS behält sich das Recht vor, jederzeit einen Kartentausch zu veranlassen.

5.4.    Die AHS führt den Tausch der Karte binnen 20 (zwanzig) Tagen durch und verschickt die neue Karte per Post. Bei Kartentausch werden die bis zum Kartentausch auf der früheren Karte gesammelten Punkte auf die neuen Kartennummer übertragen, aber es gibt keine Möglichkeit, Punkte nach den während des Kartentauschs durchgeführten Käufen und Inanspruchnahme von Dienstleistungen nachträglich gutzuschreiben, mit Rücksicht auf Ziffer 3.7.

5.5.    Die AHS nimmt Mitteilungen und Bestimmungen per Telefon, E-Mail und Post ausschließlich im Falle der eindeutigen Identifizierung des Karteninhabers (besonders nach Vergleich der Angaben des Namens, der Adresse, des Geburtsdatums) an.

 

6. Sperrung der Karte

6.1.    Die AHS sperrt die verlorenen, gestohlenen, vernichteten Karten ab 10.00 Uhr des Bankarbeitstages nach dem Erhalt der Mitteilung des Karteninhabers per E-Mail, Telefon oder Post (im Weiteren: Sperrzeitpunkt), falls die telefonische Mitteilung spätestens bis 16.30 Uhr (im Weiteren: Letzter täglicher Mitteilungstermin) erfolgt, oder die schriftliche Mitteilung bis zum Letzten täglichen Mitteilungstermin bei der AHS nachweislich eingegangen ist; und – falls der Karteninhaber dies beantragt – merkt den Antrag des Karteninhabers auf eine Ersatzkarte vor. Auf Grund der am jeweiligen Kalendertag nach dem Letzten täglichen Mitteilungstermin telefonisch erfolgten, oder nachweislich zur Hand genommenen Mitteilungen wird die Sperrung der Karte ab 10.00 Uhr des zweiten Bankarbeitstags nach der Mitteilung (dem Erhalt) wirksam; in solchen Fällen gilt Letzteres als Sperrzeitpunkt. Der Karteninhaber kann seinen Auftrag für die Sperrung der Karte bzw. seinen Antrag auf eine Ersatzkarte telefonisch oder schriftlich bis 18.00 Uhr abends am letzten Bankarbeitstag vor dem Sperrzeitpunkt widerrufen.

6.2.    Die Risiken und Folgen eines eventuellen Missbrauchs bezüglich der gesperrten Stammkundenkarte trägt bis zum in Ziffer 6.1 bestimmten – dem jeweiligen Fall entsprechenden – Sperrzeitpunkt der Karteninhaber. Für Missbräuche bzw. Schäden, die zu einem Zeitpunkt danach entstehen, trägt die AHS die Verantwortung.

 

7. Aussetzen der Kartenakzeptanz

7.1.    Die AHS ist berechtigt, die Akzeptanz jeglicher Karte vorläufig auszusetzen, die Karte bzw. das dazugehörige Punktekonto zu sperren, wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs der Karte oder des dazugehörigen Punktekontos aufkommt. Für die Überprüfung des Missbrauchs stehen der AHS 15 (fünfzehn) Tage zur Verfügung. Ob die AHS eine Untersuchung zur Aufklärung des Missbrauchs einleitet (unabhängig davon, ob dies auf Ersuchen eines Partners oder in eigener Befugnis erfolgt), oder die AHS von der zuständigen Behörde oder vom Gericht darum ersucht wird, darf die AHS im Laufe der Untersuchung die Transaktions- und persönlichen Daten an die Partner, oder die zuständige Behörde oder an das Gericht weiterleiten. Am Ende der Untersuchung, aber spätestens beim Ablauf der genannten Frist sperrt die AHS abhängig vom Ergebnis der Untersuchung die Karte bzw. das Punktekonto endgültig oder hebt die Sperrung auf.

7.2.    Beim bewiesenen oder zugestandenen Missbrauch der Karte oder des dazugehörigen Punktekontos ist die AHS berechtigt, die Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren, und falls es zum Missbrauch aus einem dem Karteninhaber anzulastenden Grund gekommen ist, ist die AHS berechtigt, den Antrag des Karteninhabers auf Ausgabe einer neuen Karte gemäß Ziffer 2.5.6 zurückzuweisen.

 

8. Löschen der Punkte und Ablauf der Karte (des Punktekontos)

8.1.    Der AHS steht das Recht zu, die bereits gutgeschriebenen Stammkundenpunkte zu löschen, wenn nach der Gutschrift bewiesen wird, dass der Karteninhaber die Punkte unberechtigt oder durch Missbrauch erworben hat.

8.2.    Die AHS ist berechtigt, die wegen technischen oder Administrationsfehler fälschlicherweise gutgeschriebenen Punkte vom Punktekonto des Karteninhabers nach vorheriger schriftlicher Mitteilung und Begründung nachträglich zu widerrufen, bzw. ist verpflichtet, die aus solchen Gründen fälschlicherweise abgezogenen Punkte auf dem Punktekonto des Karteninhabers nachträglich gutzuschreiben. Das im vorangehenden Satz gefasste Recht bzw. Pflicht der AHS verjährt binnen 550 (fünfhundertfünfzig) Tagen nach dem Auftreten des Fehlers.

8.3.    Falls auf dem Punktekonto des Karteninhabers mindestens 600 (sechshundert) Tage lang keine Transaktion registriert wird, d. h. es werden weder Punkte gutgeschrieben noch Punkte eingelöst, noch kommt es zu einer Aussetzung nach Ziffer 4.2, so ist die AHS berechtigt, am 600. (sechshundertsten) Tag ab dem Tag der Durchführung der letzten Transaktion alle auf dem Punktekonto geführten, nicht benutzten Punkte zu löschen. Das Löschen der Punkte auf solchen Punktekonten ist automatisch, erfolgt am 600. (sechshundertsten) Tag ab dem Tag der letzten Transaktion. Die Möglichkeit des Löschens der Punkte im Einklang mit diesem Absatz nimmt der Karteninhaber mit der Akzeptierung der vorliegenden AGB ausdrücklich zur Kenntnis, und akzeptiert, dass die Karteninhaber bezüglich des Löschens der Punkte nach den Bestimmungen dieses Punktes keine Ansprüche der AHS oder den Partnern gegenüber erheben können, und alle Berechtigungen, die im Besitz der Punkte in Anspruch genommen werden können, durch das Löschen der Punkte erlöschen.

 

9. Schutz der Daten des Karteninhabers

9.1.    Die Karteninhaber akzeptieren mit ihrer Registrierung die Datenschutzrichtlinien der AHS und der Partner, die vollständig auf der Webseite www.accenthotels.com zu lesen sind. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund der freiwilligen, auf angemessener Aufklärung basierenden Erklärung der Karteninhaber. Die Karteninhaber stimmen hiermit ausdrücklich zu, dass die AHS ihre im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm der AHS mitgeteilten persönlichen Daten behandelt. Rechtsgrundlage der Datenverwaltung bildet die freiwillige Zustimmung des Betroffenen nach § 5 Abs. (1) Buchstabe a) des ungarischen Gesetzes CXII. von 2011 über das informationelle Selbstbestimmungsrecht und über die Informationsfreiheit. Ziel der Datenverwaltung ist besonders die Sicherstellung der Erbringung von durch die Teilnahme am Programm verfügbaren Dienstleistungen. Der Kreis der persönlichen Daten, die für die Inanspruchnahme der obigen Dienstleistungen nötig sind, ist auf den Kartenanforderungsformularen zu finden. Für die Datenverwaltung sind im Übrigen die Datenschutzrichtlinien der AHS und der Partner entsprechend maßgebend.

9.2.    Die Daten des Karteninhabers bezüglich seines Punktekontos, die Transaktionsgeschichte seines Punktekontos bewahrt die AHS (oder ihr Subunternehmer) mit dem größtmöglichen Sorgfalt bezüglich der Sicherheit in ihrem eigenen informationstechnischen System auf und gewährt nur den dafür bestimmten Mitarbeiter der AHS Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit dem Punktekonto.

9.3.    Die AHS darf die zum Punktekonto gehörenden Transaktionsdaten zum Zweck der Marktforschung, zur Untersuchung der Konsumgewohnheiten der Karteninhaber und/oder für die Vervollkommnung ihrer Produkte und Angebote, sowie für die Sicherstellung der Erbringung von den Dienstleistungen des Programms, für das Anzeigen von personalisierten Inhalten und Werbung, für die Anfertigung von Statistiken, für die technische Entwicklung des informatischen Systems nutzen, dem stimmt der Karteninhaber ausdrücklich zu.

9.4.    Mit der Akzeptierung der vorliegenden AGB stimmt der Karteninhaber zu, dass die AHS aufgrund der jeweiligen Transaktionsdaten ihren Kunden unter Berücksichtigung ihrer Konsumgewohnheiten spezielle Direktmarketing-Briefe per Post oder E-Mail an die von dem Kunden bei der Registrierung angegebenen Adresse schickt.

9.5.    Die AHS informiert die Karteninhaber, dass an der Verarbeitung der im Zusammenhang mit dem Programm behandelten Daten zum Zweck der Administration im Zusammenhang mit dem Programm, sowie für die Aufrechterhaltung des informatischen Systems als Datenverarbeiter auch die CARDNET Kártyarendszerek és –szolgáltatások Zrt. (Sitz: 1135 Budapest, Reitter Ferenc u. 46-48.; Handelsregisternummer: 01-10-042150) teilnimmt.

 

10. Verantwortung und Gewährleistung

10.1.Die AHS ist den Karteninhabern gegenüber für die Datensicherheit, für den angemessenen Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff, bezüglich der Änderung, Veröffentlichung, Löschen, Beschädigung und Vernichtung verantwortlich. Die AHS ist für die eventuell fälschlicherweise erfolgte Sperrung der Karten bzw. Sperrung der Konten nur im Fall von Vorsätzlichkeit oder schwerer Fahrlässigkeit verantwortlich.

10.2.Weder die AHS, noch ihre Partner sind für Missbräuche bezüglich der Karten, sowie für Schäden infolge von Verlieren, Diebstahl, Vernichtung oder Beschädigung der Karte verantwortlich, ausgenommen wenn diese auf das vorsätzliche oder schwer fahrlässige Verhalten der AHS oder ihrer Partner (bzw. deren Mitarbeiter, Subunternehmer) zurückzuführen sind.

10.3.Die AHS ist nicht verantwortlich für die Leistungen ihrer Partner gegenüber den Karteninhabern, besonders für die mangelhafte Leistung der Partner, für Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie im Zusammenhang mit bei den Partnern gekauften Waren und Dienstleistungen, bzw. für Verpflichtungen die der Produkthaftung entspringen. Bezüglich der bei den Partnern in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind die Karteninhaber berechtigt Reklamationen und Ansprüche direkt gegenüber den Partnern geltend zu machen.

10.4.Die Verantwortung der AHS bezüglich der unberechtigten Einlösung der Punkte beschränkt sich darauf, dass die AHS die aus ihr anzulastendem Grund fälschlicherweise eingelösten Stammkundenpunkte dem betroffenen Karteninhaber wieder gutschreibt.

10.5.Die Schadenersatzverantwortung der AHS beschränkt sich im Übrigen auf 1 HUF nach jedem Punkt des am Tag des Entstehens der Verantwortung von der AHS geltenden Punktekontostands des jeweiligen Karteninhabers, angenommen, dass diese Beschränkung die Rechtsvorschriften erlauben. Die Beschränkung der Verantwortung für Schadenersatz in Hinsicht auf die Verantwortung für Vertragsbruch basiert auf § 314 Abs. (2) des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Ptk.) – bzw. wenn sich die Textstelle der Rechtsvorschrift ändern sollte, auf der in ihre Stelle tretenden Bestimmung – und ist mit Rücksicht darauf gültig, dass die vom Programm angebotene Möglichkeit gebührenfrei ist, und grundsätzlich – unter Berücksichtigung der einschlägigen Regeln – für die Karteninhaber einen tatsächlichen (aber nicht in Geld) realisierbaren Vermögensvorteil darstellt.

10.6.Weder die AHS noch ihre Partner sind für die Erfüllung der den Karteninhabern zufallenden oder auf sie übertragenen Pflichten der öffentlichen Lasten verantwortlich, ausgenommen eine Rechtsvorschrift schreibt den Gegenteil vor.

10.7.Die AHS übernimmt für die von ihr ausgegebenen Magnetstreifenkarten eine Gewährleistung und Gewährleistungszeit, die mit der jeweiligen Garantie und Garantiezeit des Lieferers der Karte übereinstimmt. Die AHS tauscht die Karten mit Funktionsstörung nach den Bestimmungen der Ziffer 5.1 gebührenfrei.

 

11. Reklamationsbetreuung und Informationen

11.1.Falls der Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Programm Beschwerden oder Bitten jeglicher Art hat, muss er sich schriftlich an den Kundendienst der AHS wenden, durch das

11.1.1.   auf der Webseite www.accenthotels.com zur Verfügung stehende Kontaktaufnahme-Formular oder

11.1.2.   durch die E-Mail-Adresse loyalty@accenthotels.com in ungarischer, englischer oder deutscher Sprache

oder

11.1.3.   durch die Telefonnummer +36 1 780 4593.

11.2.Falls die für die Bearbeitung der Reklamation oder sonstiger Bitte des Karteninhabers nötigen Daten der AHS nicht zur Verfügung stehen, oder der Karteninhaber mit der erhaltenen Auskunft nicht zufrieden ist, oder der Kundendienst in der jeweiligen Sache keine Entscheidungskompetenz hat, oder die Entscheidung nicht ausschließlich die AHS betrifft, so wird die jeweilige Reklamationsbeschwerde bzw. Bitte oder Mitteilung festgehalten und die AHS schickt darüber dem Kunden eine schriftliche Bestätigung an seine angegebenen Kontakte, und die AHS prüft den Fall in - abhängig von der Art und den Umständen des Falls - kürzester Zeit (aber in nicht mehr als 30 Tagen).

 

12. Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Karteninhaber und der AHS

12.1.Das zwischen dem Karteninhaber und der AHS aufgrund der vorliegenden AGB bestehende Rechtsverhältnis kann erlöschen:

12.1.1.   Durch eine fristlose Kündigung seitens der AHS;

12.1.2.   Durch eine fristlose Kündigung seitens des Karteninhabers;

12.1.3.   Durch das Beenden des Programms;

12.1.4.   Durch Beenden des Programms mit sofortiger Wirkung wegen höherer Gewalt.

12.2.Die AHS ist berechtigt, die Teilnahme des Karteninhabers am Programm mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gleichzeitig seine Karte für ungültig zu erklären und zu sperren, sein Punktekonto zu sperren, falls der Karteninhaber aus einem ihm anzulastenden Grund falsche Daten der AHS oder dem Partner mitteilt, oder einen Missbrauch der Karte begeht, oder die Bestimmungen der vorliegenden AGB schwer verletzt, und sein vertragsbrüchiges Verhalten zugegeben hat oder dies in sonstiger Weise eindeutig bewiesen wurde. Die AHS ist desweiteren berechtigt, auch in dem Fall die Teilnahme des Karteninhabers am Programm mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gleichzeitig seine Karte für ungültig zu erklären und zu sperren, sein Punktekonto zu sperren, wenn der Karteninhaber durch sein Verhalten, seine Erklärungen die Funktion des Programms, das Erreichen seiner Ziele oder die berechtigten Interessen der anderen Teilnehmer (Karteninhaber, Partner der AHS) gefährdet oder sie in eine ungünstige Lage bringt, und dieses Verhalten er auch nach der schriftlichen Aufforderung der AHS nicht unterlässt. Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung nach diesem Punkt kann der Karteninhaber der AHS, oder den Partnern gegenüber keine Ansprüche oder Forderungen erheben.

12.3.In den obigen Fällen werden die AHS und ihre Partner endgültig der Verpflichtung der Einlösung des im Zeitpunkt der Kündigung vorhandenen Punktestands des Karteninhabers enthoben, desweiteren können sie die vollständige Ersetzung ihres wegen oder bezüglich der unberechtigten oder vertragsbrühigen Punktegutschrift oder Punkteeinlösung, oder sonstigen Vertragsbruchs des Karteninhabers entstandenen Schaden fordern.

12.4.Der Karteninhaber ist berechtigt, seine Teilnahme am Programm jederzeit durch eine ordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird nach dem Eingang beim Kundendienst der AHS nach Ziffer 11.1 wirksam, die AHS trifft noch an diesem Tag Maßnahmen zur Sperrung der Karte – entsprechend der in Ziffer 6.1 geregelten Vorgehensweise – sowie zum entsprechenden Löschen der Daten des Karteninhabers. Der Karteninhaber ist verpflichtet, binnen 30 (dreißig) Tagen nach Verschicken seiner schriftlichen Erklärung zur Kündigung an die AHS seine Karte der AHS zurückzugeben, oder sie selbst zu vernichten.

12.5.Die AHS ist berechtigt und verpflichtet, die Karte mit dem Tag des Erlöschens des Vertragsverhältnisses zwischen dem Karteninhaber und der AHS zu sperren und das zur Karte gehörende Punktekonto zu sperren. Mit dem Tag des Erlöschens des Vertragsverhältnisses zwischen dem Karteninhaber und der AHS gehen alle bis dahin nicht eingelösten Punkte verloren, und alle im Besitz der Punkte in Anspruch zu nehmenden Rechte erlöschen mit dem Löschen der Punkte (mit der Sperrung des Punktekontos), und diesbezüglich können die Karteninhaber der AHS oder den Partnern gegenüber keine Ansprüche oder Forderungen (besonders keinen Anspruch auf Bargeldzahlung) erheben.

 

13. Änderung und Beendigung des Programms

13.1.Mit Rücksicht darauf, dass die AHS bzw. ihre Partner im Rahmen des Programms den Karteninhabern ohne Entgelt Ermäßigungen gewähren, ist die AHS berechtigt, die Merkmale des Programms, das System der Bedingungen (so auch die vorliegenden AGB) bzw. den Kreis der Partner jederzeit einseitig zu ändern, die Änderung kann aber keine rückläufige Wirkung haben. Wenn die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, ist die AHS verpflichtet die Mitteilung über die Änderung (bzw. Änderung des Kreises der Partner) auf ihrer Homepage, auf der Webseite www.accenthotels.com zu veröffentlichen. Darüber hinaus kann die Mitteilung, in der auf die Änderung aufmerksam gemacht wird, (i) durch in den Geschäftsräumen der Partner der AHS und/oder auf ihrer Webseite veröffentlichte Mitteilung (ii) und/oder im von der AHS den Kunden (elektronisch und/oder per Post) zugeschickten Newsletter erfolgen. Das Inkrafttreten der Änderung erfolgt jederzeit mit einer vernünftigen Frist, aber frühestens am 15. (fünfzehnten) Tag nach der Veröffentlichung auf der Webseite der AHS, mit Ausnahme der Änderung des Kreises der Partner, wozu die AHS auch mit sofortiger Wirkung berechtigt ist. Gemäß dieser Ziffer ist die AHS verpflichtet die Karteninhaber sowohl über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen der AGB, als auch über den des Inkrafttretens der Änderung des Kreises der Partner eindeutig in Kenntnis zu setzen. Für die nach dem Inkrafttreten der Änderung der AGB mitgeteilte Kündigung (Ziffer 12.4) sind schon die geänderten Bestimmungen maßgebend. Die wegen der Änderung austretenden Karteninhaber können gegenüber der AHS und den Partnern – über die Einlösung ihrer vorhandenen Punkte bis zum Tag des Inkrafttretens ihrer Kündigung hinaus – keine Ansprüche erheben.

13.2.Die AHS ist berechtigt, das Programm bei vorheriger Mitteilung an die Karteninhaber mit einer Frist von 90 (neunzig) Tagen jederzeit einzustellen. Die AHS hat die Mitteilung über die Beendigung auf ihrer Homepage, auf der Webseite www.accenthotels.com zu veröffentlichen. Darüber hinaus kann die Mitteilung, in der auf die Beendigung aufmerksam gemacht wird, (i) durch in den Geschäftsräumen der Partner der AHS und/oder auf ihrer Webseite veröffentlichte Mitteilung (ii) und/oder im von der AHS den Kunden (elektronisch und/oder per Post) zugeschickten Newsletter erfolgen. Ab dem nächsten Tag nach der Veröffentlichung der Mitteilung auf der Webseite der AHS wird die Vergabe der Punkte eingestellt, bis zur Beendigung des Programms gibt es nur die Möglichkeit zur Einlösung der Punkte. Die bis zum Tag der Beendigung des Programms nicht eingelösten Punkte verlieren endgültig ihre Gültigkeit, die Punktekonten werden gesperrt, und alle im Besitz der Punkte in Anspruch zu nehmenden Rechte erlöschen zusammen mit der Gültigkeit der Punkte, und diesbezüglich können die Karteninhaber der AHS oder den Partnern gegenüber keine Ansprüche oder Forderungen (besonders keinen Anspruch auf Bargeldzahlung) erheben.

13.3.Beim Eintritt von höherer Gewalt wird das Programm zum Zeitpunkt der Mitteilung der außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Programms auf der Homepage der AHS, auf der Webseite www.accenthotels.com beendet, und daran anschließend wird die Vergabe von Punkten eingestellt und es gibt keine Möglichkeit mehr, die von den Karteninhabern gesammelten Punkte einzulösen. Die bis zur Beendigung des Programms nicht eingelösten Punkte verlieren endgültig ihre Gültigkeit, die Punktekonten werden gesperrt und alle im Besitz der Punkte in Anspruch zu nehmenden Rechte erlöschen zusammen mit der Gültigkeit der Punkte, und diesbezüglich können die Karteninhaber der AHS oder den Partnern gegenüber keine Ansprüche oder Forderungen (besonders keinen Anspruch auf Bargeldzahlung) erheben.

13.3.1.   Als höhere Gewalt gilt, wenn das Funktionieren des Programms oder der Dienstleistungen der im Programm mitwirkenden Partner durch Naturkatastrophe, systemtechnisches Eindringen von außen, wesentliche Änderung im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Umfeld bzw. sonstige, nicht von der AHS und ihren Partnern vertretbare Handlungen gefährdet, verhindert oder unmöglich gemacht wird.

13.3.2.   Bei Eintritt von höherer Gewalt tut die AHS nach Möglichkeit alles, um die Karteninhaber entsprechend zu informieren, aber wegen der Art der höheren Gewalt sind die AHS und ihre Partner für das Ausbleiben oder die Mängel der Mitteilung auf keine Weise verantwortlich.

 

14. Gebühren

14.1.Die Eintragung des Karteninhabers in das Programm und seine Teilnahme am Programm sind gebührenfrei, dies bedeutet keinerlei Verpflichtungen für den Karteninhaber in Bezug auf die Abschließung eines Vertrages über den Kauf jeglicher Waren oder über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit irgendeiner der Partnern der AHS. Die Art und Weise der Bezahlung der Gebühren im Zusammenhang mit sonstigen Dienstleistungen der AHS – falls dies zur Anwendung kommt – und deren Fälligkeit müssen mit der entsprechenden Änderung der vorliegenden AGB, gemäß Ziffer 13.1 veröffentlicht werden.

 

15. Sonstige Bestimmungen

15.1.Die eventuellen öffentlich-rechtlichen Lasten (Steuern, Beiträge, Gebühren, Verwaltungsgebühren usw.) im Zusammenhang mit der Vergabe und Einlösung der Punkte – falls dies von einer Rechtsvorschrift nicht anders geregelt wird – tragen die Karteninhaber. Dies gilt auch für den Fall, wenn eine Rechtsvorschrift die AHS als primäre Verpflichtete der öffentlich-rechtlichen Last bestimmt, aber die Überwälzung auf die Karteninhaber zulässt.

15.2.Die Informierung der Karteninhaber über sonstige, die Karteninhaber betreffende Fragen des Programms erfolgt in erster Linie auf der Webseite der AHS, sowie durch Mitteilungen in den Geschäftsräumen und/oder auf den Webseiten der Partner der AHS.

15.3.Die Stammkundenkarte bleibt im Eigentum der AHS. Der Karteninhaber hat die Karte bei der Beendigung seiner Teilnahme am Programm per Post abzugeben, oder beim Kundendienst der AHS abzugeben oder zu vernichten.

15.4.Die Punkte sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Nach den gelöschten, ungültig gewordenen, verjährten oder aus sonstigen Gründen nicht eingelösten Punkten sind weder deren in Geld ausgedrückter Wert, noch Entschädigung oder sonstige Gegenleistungen weder von der AHS, noch von ihren Partnern forderbar.

15.5.Die AHS schickt die Karte, sowie alle für den Karteninhaber bestimmten Dokumente und Mitteilungen immer an die ihr bekannte letzte (bis zur Anmeldung der Änderung auf dem Kartenanforderungsformular oder bei der Registrierung auf der Webseite der AHS angegebene) Postanschrift für Benachrichtigungen. Bei Änderung der Postanschrift oder einer der auf dem Kartenanforderungsformular angeführten sonstigen personenbezogenen Daten ist der Karteninhaber verpflichtet die AHS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für die durch die verjährten oder veränderten Daten verursachten Schäden tragen die AHS und ihre Partner keine Verantwortung.

15.6.Die Karteninhaber haben ihre schriftlichen Mitteilungen an die folgende Adresse zu schicken:

Accent Hotel Solutions Kft.

Postanschrift: H-1132 Budapest, Visegrádi Strasse 31.

E-Mail-Adresse: loyalty@accenthotels.com

15.7.Wenn die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, sind unter der in Tagen bestimmten Frist Kalendertage, unter dem in Monaten bestimmten Zeitraum Kalendermonate zu verstehen. Wenn aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht, so gilt die per E-Mail erfolgte Kommunikation im Verhältnis zwischen den Parteien als schriftliche Kommunikation.

15.8.Das Programm, sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem ungarischen Recht.

15.9.Die vorliegenden AGB wurden in ungarischer, englischer und deutscher Sprache angefertigt. Bei eventuellen Unterschieden ist die ungarische Fassung maßgebend.

 

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